Infos - Otter-Rock

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FAKTEN-CHECK
"Facts & Fakes"
(Juni 2017)
PROLOG von Dr. Lothar Daum, Organisator und Initiator des Otter-Rock

Herr Rechtsanwalt Andreas Roth, Ludwigshafen, betreut mich seit September 2015; zu diesem Zeitpunkt war mir klargeworden, dass es in Sachen Otter-Rock aufgrund der Herrn Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann (CDU) eigenen Sitzungs- und Protokollführung sowie der in meinen Augen offensichtlich sehr gefälligen Unterstützung durch den von ihm persönlich vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer, keine faire Diskussionsplattform im Otterstadter Gemeinderat gab.

Als Betroffene mussten meine Frau, ebenfalls Ratsmitglied, und ich in Sitzungen vom Tisch abrücken. Wir hatten kein Rede- und Abstimmungsrecht, bzw. wurden von den Sitzungen ausgeschlossen. Meine vielfachen Versuche, in schriftlicher Form mich zu Falschdarstellungen korrigierend zu äußern und gegen spekulative Unterstellungen durch Herrn Zimmermann, die einen zunehmenden diffamierenden und ehrverletzenden Charakter eingenommen haben, zu wehren, wurden von ihm schlichtweg ignoriert und liefen somit ins Leere. Selbst formal gestellte Änderungswünsche für Niederschriften sind von Herrn Zimmermann missachtet worden.

Anwaltlich wurde Herr Roth im Februar 2016 erstmals öffentlich aktiv, als er in meinem Auftrag die Rückzahlung der von mir bei der Verbandsgemeindeverwaltung hinterlegten Sicherungsleistung einforderte.

Herr Roth hat mehrere hundert Seiten Unterlagen zum seit 2004 stattfindenden Otter-Rock gesichtet und ist somit intimer Kenner aller „Facts & Fakes“ rund um den Otter-Rock.

Auf meine Bitte hat sich Herr Roth dankenswerterweise bereit erklärt, in Form eines fiktiv geführten Interviews auf Fragen, die vielfach an mich wie auch an Herrn Roth von Freunden des Otter-Rock gestellt wurden, aus seiner Sicht zu beantworten.

 
· INTERVIEW mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Roth
 
Warum musste der Otter-Rock sterben?

 
Herr Rechtsanwalt Roth, Sie haben Herrn Dr. Daum, der als Beauftragter für die Gesamtorganisation des Otter-Rock verantwortlich war, gegen die Ortsgemeinde Otterstadt als Veranstalter im Hinblick auf die zurückgehaltene Sicherheitsleistung vertreten und den Prozess für ihn beim Landgericht Frankenthal gewonnen. Können Sie den Freunden des Otter-Rock erklären, warum der Otter-Rock sterben musste?
 
Ich habe mir über die Akten-und Faktenlage ein umfassendes Bild machen können und möchte die Frage wie folgt beantworten: Weil der Ortsbürgermeister, Herr Bernd Zimmermann, sich mit dem Otter-Rock nicht identifizieren konnte/wollte, hat er nichts unversucht gelassen, diese Veranstaltung zu untergraben.
 
Woraus schließen Sie das?

 
Bereits bei seinem Amtsantritt im September 2009 hatte der Bürgermeister Herrn Dr. Daum in einem persönlichen Gespräch erklärt, dass Otterstadt keinen Otter-Rock braucht.
 
Was genau werfen sie dem Ortsbürgermeister vor?

 
Der Ortsbürgermeister versuchte von Beginn seiner Amtszeit an, die Konzertveranstaltung in Frage zu stellen, seine diesbezüglichen Maßnahmen waren vielschichtig.
 
Welche waren dies?

 
Im Februar 2010 veranlasste der Ortsbürgermeister über die damalige Verbandsgemeinde Waldsee, eine Anfrage beim Finanzamt Speyer, unter welchen Voraussetzungen die Ortsgemeinde Otterstadt anlässlich für die Otter Rock-Konzerte als gemeindliche Veranstaltungen Pflichten zur Abgabe von Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuererklärungen zu erstellen habe.

 
In dem Antwortschreiben des Finanzamtes Speyer vom 24.02.2010 erläuterte das Finanzamt die entsprechenden Grenzen, z.B. dass bei einem nachhaltigen Umsatz von 30.678 € man von einem Betrieb gewerblicher Art ausgehen muss, bei dem entsprechende Steuerpflichten entstehen. Für die Zukunft bat das Finanzamt den Veranstalter um eigenständige Überwachung, ob die Grenze von 30.678 € nachhaltig überschritten wird und um entsprechende Rückmeldung.

 
Absolut unverständlich ist für mich, dass Herr Zimmermann trotz dieser Vorgabe des Finanzamtes im Februar 2010 in der von ihm persönlich veranlassten und im Oktober 2010 unterschriebenen Kooperations-Vereinbarung, die die Aufgaben von Dr. Daum als beauftragter Organisator und die der Ortsgemeinde Otterstadt (vertreten durch Hr. Zimmermann) als Veranstalter regelt, mit keinem Wort auf diese Vorgaben des Finanzamtes eingegangen ist und Herrn Dr. Daum entsprechende Vorgaben gemacht hat.
 
Beachtete die Ortsgemeinde diese Grenze?

 
Nein. Obwohl Herr Zimmermann sowohl den von ihm persönlich angeforderten und von Herrn Dr. Daum im November 2009 vorgelegten Budgetrahmenplan für die Konzerte 2010 bis 2014 mit einer Budgetuntergrenze von 34.000 € als auch die jährlichen Einnahmen-Ausgabenrechnungen von Herrn Dr. Daum übermittelt bekam und diese demnach kannte bzw. kennen musste, hat Herr Zimmermann dennoch nicht die Notwendigkeit zur Abgabe von Steuererklärungen gesehen.
 
Können Sie sagen, warum?

 
Man kann aufgrund der weiteren Ereignisse darauf schließen, dass er die Frage der Besteuerung der gemeindlichen Veranstaltung immer mehr in den Fokus stellen wollte, um dies zum Anlass zu nehmen, den Otter-Rock absetzen zu können.
 
Gibt es dafür weitere Anhaltspunkte?

 
Obwohl Herr Zimmermann ja die Umsatzgrenzen kannte und die von Herrn Dr. Daum erstellte Einnahmen-Ausgabenrechnung aufgrund der Kooperationsvereinbarung von der Gemeinde zu prüfen war, hielt er die Abgabe von Steuererklärungen nicht für erforderlich.

 
Stattdessen gab er vor, dass die Kommunalaufsicht an ihn herangetreten sei und mehrfach nachdrücklich darauf hingewiesen habe, die Otter-Rock-Konzerte steuerrechtlich überprüfen zu lassen, so wie dies auch im CDU-Antrag vom 4.11.2014 formuliert worden war. Herr Zimmermann vermittelte den Ratsmitgliedern fälschlicherweise den Eindruck, dass die Kommunalaufsicht von sich aus dieses Thema aufgegriffen habe.

 
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Daum bei Herrn Schäfer, dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Kommunalaufsicht, stellte dieser jedoch klar, dass die Initiative allein von dem Ortsbürgermeister ausgegangen war, „die Kommunalaufsicht selbst wäre von sich aus hier niemals tätig geworden. Denn die Klärung von steuerrechtlichen Fragen für Gemeindeveranstaltungen sei nicht die Aufgabe der Kommunalaufsicht, das liegt allein im Verantwortungsbereich des Veranstalters, worauf er Herrn Zimmermann mehrfach hingewiesen habe.“, so Schäfer. „Seitens der Kommunalaufsicht habe es auch keine Handlungsverpflichtung gegeben, für die Ortsgemeinde den Otter-Rock steuerrechtlich prüfen zu lassen, sonst hätte er auch eine kommunalaufsichtliche bzw. –rechtliche Maßnahmen wie eine Anordnung erlassen müssen“, so Schäfer weiter.

 
Zudem leitete Herr Zimmermann der Kommunalaufsicht zur Prüfung lediglich die Kooperationsvereinbarung vom Oktober 2010 und nicht das Schreiben des Finanzamtes vom Februar 2010 zu, aus dem sich alle Einzelheiten über die steuerliche Behandlung bereits beantwortet hatten.

 
Man kann also sagen, dass Hr. Zimmermann die Kommunalaufsicht mehrfach mit der Frage einer evtl. Umsatzsteuerpflicht beim Otter-Rock beschäftigt hat, die sich durch das Schreiben des Finanzamtes schon längst beantwortet hatte.
 

Was geschah dann?

 
Am 17.06.2015 beschloss der Ortsgemeinderat, dass nicht nur der Otter-Rock, sondern das gesamte Kulturprogramm der Gemeinde Otterstatt durch einen Wirtschaftsprüfer in steuerlicher Hinsicht geprüft werden sollte, und zwar auf Basis eines Angebotes von ca. 3.500 €; im Haushaltsplan wurde ein Gesamtbudget von 5.000 € veranschlagt.
 

Wurde dieses Budget eingehalten?

 
Nein, im Rahmen des späteren Prozesses wandte die Ortsgemeinde Vergütungsansprüche des von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfers in Höhe von fast dem 3-fachen (!) Betrag, mithin 13.322,94 € auf. Hierauf komme ich an späterer Stelle nochmals zurück.
 

Hat Herr Zimmermann in dieser Ratssitzung bereits zu erkennen gegeben, dass er den für die Veranstaltung in 2016 im Juli zu unterzeichnenden Künstlervertrag nicht unterzeichnen wird?

 
Nein, das hat er nicht. Herr Dr. Daum und wohl auch alle Ratsmitglieder gingen davon aus, dass die beauftragte Prüfung des Kulturprogramms der Gemeinde Otterstadt parallel zu der Planung der Konzertveranstaltung 2016 erfolgen würde.
 

War es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, dass Herr Zimmermann die Unterschrift unter den Künstlervertrag für die Veranstaltung 2016 verweigerte. Hatte er hierfür eine diese Entscheidung tragende Begründung?

 
Rein rechtlich betrachtet, ist der Ortsbürgermeister nur Recht und Gesetz gegenüber verpflichtet. Nur von dieser Prämisse geleitet gewesen zu sein, das hat Herr Zimmermann ja auch in seiner Stellungnahme gegenüber der RHEINPFALZ zum Ausdruck gebracht.

 
Allerdings hat der bei der Beschlussfassung zur Beauftragung des Wirtschaftsprüfers absolut keinen Hinweis gegeben, dass er einen Künstlervertrag für 2016 nicht unterschreiben würde; im Gegenteil, er hat dem Gemeinderat in dem Glauben gelassen, dass er, wie in den Vorjahren, in denen die Steuerfrage bereits ein Dauerthema war, auch in 2015 den Künstlervertrag für 2016 unterschreiben wird, zumal er ja nun nach Jahren endlich sein Ziel einer steuerrechtlichen Prüfung des Otter-Rock erreicht hatte.

 
Zudem hat es aufgrund der tatsächlich gegebenen Sach- und Rechtslage überhaupt keine Veranlassung gegeben, die Unterschrift wegen der – ja im Übrigen bereits seit Februar 2010 geklärten – steuerlichen Vorgehensweise, zu verweigern, zumal vom Rat auch nicht formal nur das Otter-Rock-Konzert, sondern alle kulturellen Veranstaltungen steuerlich geprüft werden sollten.

 
Weder standen massive Forderungen etc. im Raum, die nach der Kooperationsvereinbarung ja ohnehin von Herrn Dr. Daum im Rahmen der vertraglich vereinbarten Risikoübernahme zu tragen gewesen wären, noch gab es sonst wie haftungsrechtlich relevante Sachverhalte, die das Ermessen des Ortsbürgermeister quasi auf null reduziert hätten müssen, mit der Folge, die Unterschrift unter den Künstlervertrag zu verweigern.

 
Herr Zimmermann hat ja auch keine weiteren gemeindlichen Veranstaltungen „platzen“ lassen, was er ja mit seiner Argumentation auch dort hätte tun müssen, wenn ihm, wie er ja vorgab, „die Hände wegen der Überprüfung gebunden waren".

 
Alle anderen gemeindlichen Veranstaltungen gibt es meines Wissens nach wie vor, das spricht doch für sich!
 
Eine kurze Zwischenfrage: Hat Hr. Zimmermann in seiner bisherigen Amtszeit auch für andere Veranstaltungen auf die Erstellung von Kooperations-Vereinbarungen gedrängt?

 
Meines Wissens nicht, weder für Gemeindeveranstaltungen noch für nicht-gemeindliche Veranstaltungen und Feste, die von der Gemeinde finanziell bezuschusst werden. Auch dies spricht dafür, dass Herr Zimmermann in seinem Handeln total auf den Otter-Rock fixiert war.
 
Was geschah im Anschluss daran?

 
Es ist ja bekannt (ich verweise auf den Offenen Brief von Dr. Daum vom 01.08.2015), dass Herr Dr. Daum aufgrund der überraschenden Weigerung des Ortsbürgermeisters im Juni 2015 den vorbereiteten Künstlervertrag für 2016 zu unterzeichnen, eine frühzeitige sichere Planungsgrundlage für 2016 entzogen hat. Selbst massive Interventionsversuche der beteiligten Vereine blieben leider erfolglos. Aufgrund dieses enormen Vertrauensbruches durch Herr Zimmermann war Herr Dr. Daum leider schweren Herzens gezwungen, die Kooperationsvereinbarung aufzukündigen und somit sein langjähriges ehrenamtliches Engagement für Otterstadt zu beenden.

 
Was hätte er sonst tun können? Da die Ortsgemeinde aufgrund der Kooperationsvereinbarung der Veranstalter war, war diese ja auch zwingend der Vertragspartner der Künstler. Insoweit konnte Herr Dr. Daum den Vertrag ja auch nicht selbst unterschreiben, ohne gegen die Vereinbarung zu verstoßen und sich so dem Risiko möglicher Haftungs- und Regressansprüchen auszusetzen.
 

Mit welcher Argumentation wurde Herrn Dr. Daum die Rückzahlung der an die Ortsgemeinde Otterstatt geleistete Kaution über 15.000 € verweigert?

 
Zunächst stellten sich im Februar 2016 Herr Zimmermann und auch mehrheitlich der Ortsgemeinderat auf den Standpunkt, die Prüfung des Finanzamtes Speyer abwarten zu wollen, etwa ob es zu Steuerzahlungen zu Lasten der Gemeinde kommen würde. Der Prüfungsauftrag war zwar schon im Juni 2015 erteilt worden, zog sich aber zunächst recht zäh dahin, erst im Frühjahr 2016 gab es erste Gespräche zwischen dem Büro des Wirtschaftsprüfers und dem Finanzamt Speyer, in dessen Zuge Herr Dr. Daum durch die Überlassung weiterer angeforderter Unterlagen und Erklärungen kooperativ mitwirkte.

 
Ich selbst gab Herrn Dr. Daum die Empfehlung, sofort auf die Rückzahlung der Sicherheitsleistung zu klagen, da nach meiner Rechtsauffassung auch bei einer etwaigen Steuernachzahlung der Gemeinde, diese dem Rückzahlungsanspruch gegenüber der Sicherheitsleistung nicht aufgerechnet werden könne.

 
Herr Dr. Daum entschied sich aber – nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache des Verbandsbürgermeisters, Herrn Otto Reiland sowie des Büroleiters, Herrn Detlef Schneider, das Ergebnis abzuwarten.
 

Ab wann lag das Schreiben des Finanzamtes vor und zu welchem Ergebnis ist das Finanzamt gekommen?

 
Das Schreiben des Finanzamtes Speyer datiert vom 12.07.2016, zur Kenntnis an Herrn Dr. Daum sowie der anderen Ratsmitglieder gelangte dieses Schreiben erstmals mit der Einladung zur Hauptausschusssitzung am 21.09.2016, auf der auch vorab über die Auszahlung der Sicherheitsleistung beraten und abgestimmt werden sollte.

 
Das Finanzamt stellte für den geprüften Zeitraum 2011-2015 keine konkreten Forderungen. Wörtlich teilt das Finanzamt mit: „Nach umfassender Würdigung des Sachverhaltes sowie vor dem Hintergrund der Einstellung der Konzertveranstaltungen ab dem Jahr 2016 sehe ich für die Vergangenheit davon ab, eine Steuerpflicht der Konzertveranstaltung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art festzustellen. Es erscheint fraglich, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für die Annahme eines Betriebs gewerblicher Art erfüllt sind. Eine Ertrags- und Umsatzsteuerpflicht ergibt sich für die Vergangenheit deshalb nicht.“

 
Trotz diesem klaren und eindeutigen Ergebnis wurde auch in einem Leserbrief von einer Zimmermann-Anhängerin, Frau Stefanie Riedel am 20.03.2017 eine weitere Unwahrheit verbreitet: Die Aussage, auch hier zitiere ich wörtlich: „Dass das Finanzamt deutlich hat verstehen lassen, dass es von einer genaueren Überprüfung der Angelegenheit nur dann absieht, wenn die Veranstaltung zukünftig nichtmehr stattfindet (und damit mögliche Nachforderungen vermieden werden), wird dabei nicht erwähnt.“ steht ganz klar im Widerspruch zur vorgenannten Aussage des Finanzamtes Speyer.
 

Nachdem das Finanzamt keine Ertrags- und Umsatzsteuerpflicht festgestellt hatte, warum zahlte die Ortsgemeinde die Sicherheitsleistung denn jetzt nicht aus?

 
In der Hauptausschusssitzung am 21.09.2016 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, die Sicherheitsleistung nicht auszuzahlen, sondern mit den vom Wirtschaftsprüfer angefallenen Steuerberaterkosten zu verrechnen.
 

Auf welche Begründung stützte sich dieser Antrag?

 
Der Antrag wurde dahingehend begründet, dass Herr Dr. Daum die vom Finanzamt im Jahr 2010 mitgeteilte Umsatzgrenzen, 30.678 € seit 2010 fünfmal überschritten habe. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, dass er die Umsatzgrenze nicht konsequent korrekt ermittelt und überprüft habe, so dass diese Kosten möglicherweise nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen seien. Außerdem, so die Antragsbegründung, gehöre für die Ermittlung eines finanziellen Verlustes auch die Kosten, die zur Ermittlung der Steuerpflichtigkeit erforderlich seien.
 
Was ist von dieser Begründung zu halten?

 
Garnichts! Zunächst ergab sich ja aus der Kooperationsvereinbarung eine klare Aufgabenverteilung, nämlich dass Herr Dr. Daum die Veranstaltung organisiert, eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung erstellt und diese der Gemeinde zur Prüfung vorlegt, zudem sollte er die Ortsgemeinde von Haftungsrisiken im Hinblick auf ihre Durchführung freistellen. Die Ortsgemeinde wiederum war Veranstalter und – so war es in der Kooperationsvereinbarung geregelt – für die Prüfung der Einnahmen-Ausgabenrechnungen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund ist schon nicht nachzuvollziehen, weshalb Herrn Dr. Daum in diesem CDU-Antrag vorgeworfen wurde, dass er die „Umsatzgrenze nicht konsequent ermittelt und überprüft habe“, wo das die ureigene Aufgabe der Ortsgemeinde war und zudem umsatzsteuerliche Aspekte in der Kooperationsvereinbarung gar kein Thema waren. Zudem ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich, weshalb Herr Dr. Daum sich an Kosten der Steuerermittlung der Ortsgemeinde zu beteiligen hat.

 
Diese Position hat wohl auch Herr Verbandsbürgermeister Otto Reiland so vertreten, und wie die RHEINPFALZ am 8. März 2017 berichtet, „in dieser Ausschusssitzung dringend empfohlen, die Sicherungsleistung zurückzugeben und den Prozess nicht zu führen.  Dr. Daum hat meines Erachtens steuerlich nichts falsch gemacht. Wenn eine Steuererklärung abzugeben gewesen wäre, wäre dies die Aufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung gewesen, da ja die Ortsgemeinde Veranstalter war und nicht Dr. Daum“, so Herr Reiland. “Im Hauptausschuss habe eine Mehrheit für seinen Vorschlag gestimmt“.

 
 
Wenn die CDU-Argumentation zutreffend wäre, müsste jeder Mieter, der seine Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses von seinem Vermieter zurückverlangen würde, die Steuerberatungskosten für dessen Steuererklärung übernehmen, was wohl jedem als absurd einleuchten muss.
 

Wurde diesem Antrag zugestimmt?

 
Wie in der RHEINPFALZ  von Herrn Reiland erwähnt,  fand dieser CDU-Antrag im Hauptausschuss keine Mehrheit, die Mehrheit  folgte vielmehr der Empfehlung von Herrn Reiland.
 

Dennoch wurde dann in der Ortsgemeinderatssitzung am 28.09.2016 die Auszahlung der 15.000 € durch Beschluss verweigert, wie kam es dazu?

 
Wie Herrn Dr. Daum zugetragen wurde, und wie sich das auch aus den zu dieser Ortsgemeinderatssitzung im Nachhinein mir vorgelegten Unterlagen ergibt, berichtete Herr Zimmermann vor der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes, dass er sich nochmals intensiv 2 volle Tage mit der Materie befasst und nachdem ihm die Kommunalaufsicht in seinen Augen keine präzise, nach meiner Meinung offensichtlich nicht in sein Konzept passende Antwort gegeben hat, Rücksprache mit dem Büroleiter des Gemeinde- und Städtebundes, Herrn Höhlein, genommen habe. Diesem habe er den Sachverhalt geschildert und zur Aussage bekommen, dass die Ratsmitglieder mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssten, wenn sie nicht Einnahmen generieren würden. Hier müssten als Einnahmen die Zurückweisung der Rückforderung des Sicherheitseinbehaltes gewertet werden, die ja zur Begleichung der Steuerberaterkosten aufgewendet werden müssten. Dies ergebe sich aus § 94 der Gemeindeordnung, daher müsse dem CDU-Antrag zugestimmt werden.
 

Ist diese Argumentation stichhaltig und vertretbar?

 
In keinerlei Hinsicht ist dies nach meiner Überzeugung der Fall. Wie ich bereits bei der Frage zur Begründung des CDU-Antrages ausgeführt habe, bestand zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch, den Sicherheitseinbehalt für die Steuerberatungskosten, die die Ortsgemeinde beauftragt und veranlasst hat, zu verwenden. Die Ortsgemeinderatsmitglieder hätten sich in einem solchen Fall auch niemals der Untreue strafbar machen können, wenn sie einen begründeten Antrag auf Rückzahlung annehmen, um damit – wie dies ja auch die Zukunft durch das einschlägige Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 07.03.2017 abgebildet hat – weitere unnötige Kosten für die Gemeinde zu vermeiden; dies wird, wie mir Herr Dr. Daum mitteilte, so auch von der Verbandsgemeindeverwaltung so gesehen.

 
Hinzu kommt, dass Herr Zimmermann dem Büroleiter des Gemeinde- und Städtebundes einen Sachverhalt vorgetragen hatte, der in wesentlichen Punkten verkürzt, verfälscht bzw. unvollständig war, so dass man, wenn man so will, dieses Verhalten als manipulativ beschreiben kann.
 

Wie hat der Ortsgemeinderat abgestimmt?

 
Es ist mittlerweile ein offenes Geheimnis in Otterstadt:  Die CDU-Fraktion hat als einzige Fraktion geschlossen dafür gestimmt, Vertreter der anderen Fraktionen haben entweder mit dagegen gestimmt oder sich enthalten bzw. durften wegen Befangenheit nicht abstimmen, so dass der CDU-Antrag angenommen wurde: somit keine Rückzahlung der Sicherungsleistung und Entscheidung für  eine Prozessführung!

 
Herrn Dr. Daum wurde im Anschluss von einigen Ratsmitgliedern angetragen, dass sie sich aufgrund der Behauptung, dass sie bei einer Ablehnung des CDU-Antrages persönlich strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, durch Herrn Zimmermann genötigt sahen.

 
Dies wundert mich nicht.
 

Die Folge war, dass Sie für Herrn Dr. Daum Klage erhoben haben. Wie hat sich Herr Zimmermann im Prozess verhalten?

 
Das Prozessverhalten von Herrn Zimmermann muss man als ambivalent bezeichnen. Er agierte wohl vom Hintergrund aus. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Daum bei der Verbandsgemeindeverwaltung war nur Herr Zimmermann allein mit der Erstellung von Stellungnahmen befasst.

 
Auffallend ist aber, dass er als eigentlicher Hauptakteur, dem es immer so wichtig war, die angeblichen rechtlichen Unwägbarkeiten dieser Veranstaltung so vehement in den Vordergrund zu bringen, offensichtlich nicht den Mut hatte, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen und die Interessen der Ortsgemeinde zu vertreten; der gegnerische Kollege saß ganz alleine ohne einen Vertreter der Ortsgemeinde bzw. der Verwaltung am Tisch, Herr Zimmermann war noch nicht mal als Besucher anwesend. Nur über die RHEINPFALZ gab er Stellungnahmen ab, waren es fehlende Courage oder „unverschiebbare andere Termine“?
 
Die von der Ortsgemeinde an Steuerberaterkosten vergüteten 13.322,94 €, die dem Anspruch von Herrn Daum entgegengehalten wurden, erscheinen exorbitant, haben Sie hierfür eine Erklärung? Halten Sie die Höhe für angemessen?

 
Ich persönlich halte die vorgelegten Rechnungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach für zweifelhaft. Zum einen liegt ja ein Gemeinderatsbeschluss vor, wonach alle Kulturveranstaltungen der Ortsgemeinde durch den Wirtschaftsprüfer in steuerlicher Hinsicht geprüft werden sollten, insoweit ist schon unklar, ob noch weitere Kosten auf die Ortsgemeinde zukommen werden.  

 
Aber auch hinsichtlich der Anzahl der berechneten Stunden bestehen erhebliche Bedenken. Der Wirtschaftsprüfer selbst ging in seinem Angebot von einem Honoraraufwand von ca. 3.500 € aus.

 
Ferner macht der Wirtschaftsprüfer Kosten geltend für Zeiträume, die weit nach dem Schreiben des Finanzamtes vom 12.07.2016 berechnet wurden, mit dem ja die Frage, dass keine Steuerpflicht besteht, abschließend geklärt war. Von daher scheint es nicht plausibel, dass beim Wirtschaftsprüfer noch Kosten angefallen sein sollen.
 
Was ist Ihr abschließendes Fazit?

 
Ich halte es persönlich für einen großen Verlust für Otterstadt, dass die Veranstaltung durch eine einzelne Person so torpediert und untergraben wurde, dass sie letztlich zu Grabe getragen werden musste.

 
Nicht nur für meinen Mandanten, Herrn Dr. Daum, sondern auch für die vielen freiwilligen Helfer und die Vereine, die durch den Wegfall ihres Einsatzes für den Otter-Rock eine große wirtschaftliche Einbuße erleiden mussten, sind die Beweggründe des Handelns von Herrn Zimmermann nicht objektiv nachzuvollziehen.

 
Ich kann nur vermuten, dass hier ausschließlich persönliche Gründe ausschlaggebend für das Handeln von Herrn Zimmermann waren. Möglicher Weise waren es eine tief empfundene Abneigung oder auch Neidgefühle gegenüber Herrn Dr. Daum, dem er vielleicht den Erfolg der Veranstaltung nicht gönnte, Antrieb und Motor seines Handelns?

 
Wundern muss ich mich aber darüber, dass dieses Vorgehen von anderen nicht erkannt wurde, man ihn quasi gewähren ließ. Geschickt hat er es verstanden, Sachverhalte so darzustellen, dass der Otter-Rock „nicht gut“ für Otterstadt sei, immer unter dem Deckmantel, dass er als Bürgermeister die Verantwortung für Otterstadt tragen müsse. Dabei schreckte er nicht davor zurück, in seiner Funktion als Ortsbürgermeister, horrende Steuerberaterkosten zu verursachen und die Gemeinde Otterstadt in einen unnötigen Prozess zu führen, der den Steuerzahler am Ende noch weitere  ca. 4.000 € kostete, insgesamt also knapp 17.500 € aus dem Fenster warf, aber halt nicht seines…

Herr Roth, wir danken für das Interview.

Rechtsanwalt Andreas Roth
Rechtsanwälte Roth & Ulbrich
Donnersbergweg 2
67059 Ludwigshafen
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